Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Graffiti melden und richtig handeln
Hinsehen. Dokumentieren. Melden. Gemeinsam handeln. GraffitiNetz hilft Ihnen, den richtigen Meldeweg und die zuständige Stelle in Thüringen zu finden.
Situation in Thüringen
Graffiti gehören zum Erscheinungsbild vieler Städte
Während genehmigte Street Art Quartiere aufwertet und kreative Freiräume schafft, verursachen illegale Graffiti Schäden an Fassaden, Verkehrsanlagen, Denkmälern und öffentlichen Einrichtungen.
Sie haben in Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Gotha oder einer anderen Kommune in Thüringen ein Graffito entdeckt? Ihr Wohnhaus wurde beschmiert? Oder Sie möchten sich an einem legalen Street-Art-Projekt beteiligen? Wir zeigen Ihnen den nächsten Schritt.

Einstieg
Was möchten Sie tun?
Illegales Graffiti melden
Melden Sie Graffiti auf öffentlichen Flächen mit Standort, Beschreibung und Fotos an die zuständige Kommune oder den jeweiligen Eigentümer.
Graffiti am Wohnhaus melden
Als Mieterin oder Mieter informieren Sie bitte Ihre Vermietung, Hausverwaltung oder Wohnungsgenossenschaft.
Graffiti am eigenen Gebäude beseitigen
Dokumentieren Sie den Schaden, erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige und prüfen Sie Versicherungs- und Fördermöglichkeiten, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
Street Art legal unterstützen
Beteiligen Sie sich an Workshops, Jugendprojekten und Quartiersgestaltungen oder stellen Sie mit entsprechender Vereinbarung eine geeignete Fläche zur Verfügung.
Schritt für Schritt
Graffiti entdeckt – was ist jetzt zu tun?
- 1
Nicht in Gefahr bringen
Betreten Sie keine Bahngleise, Straßen, Baustellen oder abgesperrten Bereiche. Konfrontieren Sie keine mutmaßlichen Verursacher und versuchen Sie nicht, Personen festzuhalten. Bei akuter Gefahr, Gewalt oder Bedrohung wählen Sie den Polizeinotruf 110.
- 2
Graffiti dokumentieren
Fotografieren Sie das Graffito aus sicherer Entfernung – Übersicht und Detail, Standort, Straße und Hausnummer, betroffenes Objekt, geschätzte Größe und Farben sowie Datum und Uhrzeit. Nehmen Sie keine unbeteiligten Personen, privaten Wohnräume oder Kennzeichen unnötig auf.
- 3
Eigentümer oder Betreiber feststellen
Entscheidend ist, wem das betroffene Objekt gehört. Je nach Standort sind unterschiedliche Stellen zuständig – die Übersicht unten hilft bei der Einordnung.
- 4
Richtigen Meldeweg nutzen
Graffiti auf öffentlichen Flächen können in vielen Thüringer Städten über einen kommunalen Mängelmelder übermittelt werden. Bei Sachbeschädigung am eigenen Eigentum kann zusätzlich eine Strafanzeige sinnvoll oder für Förderung bzw. Versicherungsleistung erforderlich sein.
- 5
Bearbeitung abwarten
Entfernen oder überstreichen Sie Graffiti auf fremdem Eigentum niemals eigenmächtig. Ihre Meldung erlaubt der zuständigen Stelle zunächst die Prüfung von Eigentum, Material, Dringlichkeit und geeignetem Reinigungsverfahren.

Hilfreiche Angaben
- Übersichtsaufnahme des Objekts
- Nahaufnahme der Beschädigung
- genauer Standort, Straße und Hausnummer
- Hinweise auf das betroffene Objekt
- geschätzte Größe und verwendete Farben
- Datum und ungefähre Uhrzeit der Entdeckung
Wer ist zuständig?
| Betroffenes Objekt | Richtiger Ansprechpartner |
|---|---|
| Rathaus, Park, Spielplatz oder kommunales Gebäude | Stadt- oder Gemeindeverwaltung |
| Straße, Gehweg, Verkehrszeichen oder Laterne | Kommune oder zuständiger Straßenbaulastträger |
| Mietshaus | Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Hausverwaltung |
| Privates Wohnhaus | Eigentümer beziehungsweise Eigentümergemeinschaft |
| Bahnhof, Bahnbrücke oder Gleisanlage | Bahnunternehmen oder Anlagenbetreiber |
| Bushaltestelle | Kommune oder Verkehrsunternehmen |
| Strom-, Telekommunikations- oder Verteilerkasten | Auf dem Kasten angegebener Betreiber |
| Schule oder Kindertagesstätte | Einrichtung beziehungsweise zuständiger Träger |
| Denkmal oder historische Fassade | Eigentümer, Kommune und gegebenenfalls Denkmalschutzbehörde |
Strafbare oder extremistische Inhalte
Graffiti mit verfassungsfeindlichen Symbolen, rassistischen, antisemitischen, menschenverachtenden oder bedrohenden Aussagen sollten unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
- Bei unmittelbarer Gefahr oder Bedrohung: 110
- Ohne akute Gefahr: örtliche Polizeidienststelle oder Onlinewache Thüringen
- Standort und Inhalt aus sicherer Entfernung dokumentieren
- Nicht öffentlich über mutmaßliche Täter spekulieren
- Keine Namen, Gesichter oder Kennzeichen in sozialen Netzwerken veröffentlichen
- Entfernung erst nach ausreichender Beweissicherung und Abstimmung veranlassen
Meldewege
Kommunale Meldewege in Thüringen
Zuständigkeiten und Kategorien der kommunalen Portale können sich ändern. Prüfen Sie vor der Meldung, ob „Graffiti“, „Vandalismus“, „Sachbeschädigung“ oder „sonstiger Mangel“ ausgewählt werden kann.
Jena
Die Stadt Jena verfügt über einen zentralen Graffiti-Meldeweg. Illegale Graffiti, Tags und Schmierereien können über den städtischen Mängelmelder übermittelt werden. Ein Foto und eine möglichst genaue Standortangabe erleichtern die Bearbeitung.
Graffiti in Jena meldenWeimar
Für Mängel im öffentlichen Raum steht der Mängelmelder der Stadt Weimar zur Verfügung. Hinweise zu Graffiti an kommunalen Objekten können außerdem an den Kommunalservice weitergeleitet werden. Kontakt für Reinigung und Förderunterlagen: reinigung@ks-weimar.de
Mängelmelder WeimarGotha
Mit dem Mängelmelder der Stadt Gotha können Schäden und Gefahren im öffentlichen Raum mit Foto und genauer Positionsangabe an die Verwaltung übermittelt werden.
Mängelmelder GothaNordhausen
Die Stadt Nordhausen bietet einen digitalen Mängelmelder für Hinweise zu Problemen im öffentlichen Raum. Standort, Beschreibung und Foto können direkt übermittelt werden.
Mängelmelder NordhausenSaalfeld/Saale
Illegale Müllablagerungen und Schäden im öffentlichen Verkehrsraum können über den Mängelmelder der Stadt Saalfeld/Saale angezeigt werden. Für Graffiti sollte die passende Kategorie beziehungsweise Zuständigkeit geprüft werden.
Mängelmelder SaalfeldSuhl
Festgestellte Mängel im Stadtgebiet können digital an die Stadtverwaltung Suhl übermittelt werden.
Mängelmelder SuhlGera
Die Gera-City-App enthält einen integrierten Mängelmelder. Bürgerinnen und Bürger können darüber Hinweise an die Stadtverwaltung übermitteln. Vor dem Absenden sollte geprüft werden, ob Graffiti über eine eigene oder allgemeine Mängelkategorie erfasst werden.
Eisenach
Ist kein passender digitaler Meldeweg verfügbar, kann das Graffito über das Kontaktformular oder telefonisch an die Stadtverwaltung Eisenach gemeldet werden.
Kontakt zur Stadt EisenachWeitere Städte und Gemeinden
Auch kleinere Städte und Gemeinden in Thüringen nehmen Hinweise über Bürgerportale, Kontaktformulare, Ordnungsämter, Bauhöfe oder Bürgertelefone entgegen. GraffitiNetz kann Kommunen dabei unterstützen, diese unterschiedlichen Meldewege zentral zusammenzuführen.
Mietverhältnis
Graffiti am Mietshaus
Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie Graffiti an der Fassade, Eingangstür, Klingelanlage oder auf gemeinschaftlich genutzten Flächen möglichst schnell Ihrer Vermietung oder Hausverwaltung melden.
Eine gute Meldung enthält
- Adresse und Gebäudeteil
- Datum der Entdeckung
- ein Übersichtsbild
- ein Detailfoto
- geschätzte Größe
- Hinweise auf beleidigende oder extremistische Inhalte
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen
Beauftragen Sie keine Reinigung auf eigene Rechnung, solange Sie nicht Eigentümer sind oder eine schriftliche Freigabe erhalten haben.

Eigentum
Das eigene Haus wurde beschmiert
Eine schnelle Entfernung kann erneute Beschädigungen erschweren. Trotzdem sollten Beweissicherung, Versicherungsbedingungen und Fördervoraussetzungen zuerst geklärt werden.
- 01Schaden fotografieren und ausmessen
- 02Datum und Fundort dokumentieren
- 03Bei der Polizei Anzeige erstatten
- 04Gebäudeversicherung informieren
- 05Kommunale Fördermöglichkeiten prüfen
- 06Reinigungsverfahren durch einen Fachbetrieb festlegen lassen
- 07Angebot und gegebenenfalls Förderfreigabe abwarten
- 08Graffiti fachgerecht beseitigen
- 09Schutzbeschichtung oder andere Prävention prüfen
Förderung
Fördermöglichkeiten für private Eigentümer
Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine Förderung. Programme, Fördersummen und Voraussetzungen können sich kurzfristig ändern.
Weimar
Nach dem veröffentlichten Stand können private Hausbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 500 Euro, maximal 20 Prozent der Reinigungskosten, erhalten. Voraussetzung sind unter anderem eine Anzeige und ein Antrag bei der Stadt. Eine Überarbeitung der Förderrichtlinie wurde angekündigt.
reinigung@ks-weimar.deAltenburg
Die Stadt Altenburg unterstützt die Beseitigung illegaler Graffiti an privaten baulichen Anlagen: bis zu 50 Prozent der Reinigungskosten im Innenstadtbereich, bis zu 30 Prozent im übrigen Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile. Voraussetzungen sind unter anderem ein Antrag, ein Strafantrag und eine zeitnahe Beseitigung.
Förderinformationen der Stadt AltenburgJena
Die Stadt Jena hat angekündigt, einen Förderansatz für private Eigentümer zu entwickeln. Sobald Richtlinie, Antrag und Zuständigkeiten beschlossen sind, sollen die Informationen auf der städtischen Graffiti-Seite veröffentlicht werden.

Reinigung
Graffiti fachgerecht entfernen
Nicht jedes Reinigungsmittel ist für jede Oberfläche geeignet. Aggressive Lösemittel, harte Bürsten oder ein falsch eingesetzter Hochdruckreiniger können Putz, Naturstein, Klinker, Lack und Wärmedämmverbundsysteme dauerhaft beschädigen.
- materialgerechte chemische Graffitientfernung
- Heißwasser- oder Niederdruckverfahren
- schonende Strahlverfahren
- Überarbeitung von gestrichenen Flächen
- Spezialreinigung von Naturstein
- Laserreinigung bei empfindlichen Oberflächen
- anschließender permanenter oder temporärer Graffitischutz
Bei historischen Fassaden und Kulturdenkmalen muss die Reinigung mit dem Eigentümer und gegebenenfalls der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Engagement
So können Bürger Thüringen aktiv mitgestalten
Ein wirksamer Umgang mit Graffiti besteht nicht nur aus Meldung und Entfernung. Bürgerinnen und Bürger können auch zur Prävention und zu einer positiven Street-Art-Kultur beitragen.
- Graffiti und andere Schäden sachlich melden
- Legale Street-Art-Projekte besuchen und unterstützen
- Jugendprojekte oder Workshops initiieren
- Eine geeignete private Wand für ein genehmigtes Projekt anbieten
- Künstlerische Quartiersgestaltungen anregen
- Nachbarschafts- und Verschönerungsinitiativen unterstützen
- Patenschaften für Unterführungen oder öffentliche Orte anregen
- Schulen, Jugendclubs und Vereine miteinander vernetzen
- Bei genehmigten Reinigungs- oder Aktionstagen mitwirken
- Respekt vor Kunst, Denkmälern und fremdem Eigentum vermitteln
Reinigungsaktionen und Gestaltungen auf öffentlichen oder fremden Flächen benötigen immer die Zustimmung des Eigentümers.

Plattform
GraffitiNetz – eine Meldung, klarer Ablauf
GraffitiNetz verbindet Bürger, Kommunen, Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Fachbetriebe.
Je nach freigeschaltetem Angebot erfassbar
- genauer Standort oder GPS-Position
- mehrere Fotos
- Art und Größe der Beschädigung
- betroffenes Objekt und Material
- Dringlichkeit und besondere Inhalte
- Bearbeitungsstatus
- zuständige Stelle
- erforderliche Reinigungsleistung
Dadurch gehen Hinweise nicht in allgemeinen Postfächern verloren. Zuständigkeiten werden schneller geklärt und die weitere Bearbeitung kann nachvollziehbar organisiert werden.
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich ein entdecktes Graffito selbst entfernen?
Nein. Auf öffentlichen oder fremden Flächen dürfen Sie nicht ohne Zustimmung tätig werden. Melden Sie den Schaden an den Eigentümer oder die zuständige Stelle.
Kann ich das Graffito an meinem Haus sofort überstreichen?
Dokumentieren Sie den Schaden vorher vollständig. Klären Sie außerdem, ob Polizei, Versicherung oder Förderstelle weitere Nachweise benötigt.
Kann ich eine Strafanzeige online stellen?
Sachbeschädigungen können grundsätzlich über die Onlinewache Thüringen angezeigt werden. Bei Gewalt, Bedrohung oder akuter Gefahr wenden Sie sich direkt an die Polizei beziehungsweise an den Notruf 110.
Wer bezahlt die Graffitientfernung?
Zunächst ist meistens der Eigentümer für sein Objekt zuständig. Abhängig vom Einzelfall können Versicherungsleistungen, kommunale Zuschüsse oder Schadenersatzansprüche in Betracht kommen.
Darf ich Bilder des Graffitos in sozialen Netzwerken veröffentlichen?
Vermeiden Sie erkennbare Personen, Kennzeichen, private Wohnbereiche und unbelegte Beschuldigungen. Für eine Bearbeitung ist die direkte Meldung an Polizei, Kommune oder Eigentümer geeigneter.
Ist Street Art in Thüringen erlaubt?
Graffiti und Street Art sind legal, wenn der Eigentümer der Fläche zugestimmt hat und erforderliche Genehmigungen vorliegen. Ohne Erlaubnis kann das Besprühen einer fremden Fläche eine Sachbeschädigung darstellen.
Kann ich eine eigene Wand als legale Fläche anbieten?
Ja. GraffitiNetz unterstützt bei der Konzeption, Künstlerauswahl, Nutzungsvereinbarung, Motivabstimmung und Organisation eines legalen Projekts.
Gemeinsam für lebenswerte Städte und Gemeinden
Schnelle Meldungen, klare Zuständigkeiten, fachgerechte Reinigung und legale Kreativangebote gehören zusammen. So können Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, Schäden zu reduzieren und gleichzeitig Raum für hochwertige Street Art in Thüringen zu schaffen.
Graffiti entdeckt oder selbst betroffen? Melden Sie den Standort – wir helfen beim nächsten Schritt.
