
Kinder
bis unter 14 Jahre
Strafunmündig
Kinder sind strafrechtlich nicht verantwortlich (§ 19 StGB). Es gibt keine Strafverfolgung, keine Geld- oder Freiheitsstrafe.
- Informelle Reaktion über Eltern / Erziehungsberechtigte
- ggf. Beratung durch Jugendhilfe (§ 8 SGB VIII)
- zivilrechtlicher Schadensersatz gegen die Eltern (§ 832 BGB)
- Wiederholungsgefahr kann erzieherische Hilfen auslösen
Rechtsquelle: § 19 StGB, § 832 BGB














