Informationsschild einer Stadtverwaltung mit blauer Sprühfarbe übermalt

Ratgeber

Graffiti melden in Thüringen: Meldewege, Fristen und Anzeige

Wer für welche Fläche zuständig ist, welche Angaben eine Meldung vollständig machen und wie aus der Meldung ein belastbarer Schadensnachweis wird.

Ablauf

Vier Schritte von der Feststellung bis zum Nachweis

Der Ablauf ist für Privatpersonen, Hausverwaltungen und kommunale Bauhöfe identisch – nur die Zuständigkeit unterscheidet sich.

1. Dokumentieren

Übersichts- und Detailfoto aufnehmen, Adresse, Datum und Uhrzeit festhalten. Fläche grob in Quadratmetern schätzen und den Untergrund notieren (Putz, Klinker, Beton, Naturstein, Metall, Glas).

2. Zuständigkeit klären

Öffentliche Fläche oder Stadtmobiliar: Kommune. Privatgebäude: Eigentümer oder Hausverwaltung. Bahnanlagen: Deutsche Bahn. Versorgungstechnik: Netzbetreiber. Bei Zweifeln zuerst der Kommune melden.

3. Anzeige stellen

Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache der Polizei Thüringen. Aktenzeichen notieren – es ist die Grundlage für Schadenersatz, Versicherung und Fördernachweise.

4. Beseitigung beauftragen

Fachbetrieb mit Untergrundprüfung und Testfläche beauftragen. Vorher-/Nachher-Fotos, Rechnung und Aktenzeichen gemeinsam ablegen – so ist der Schaden vollständig nachweisbar.

Kommunen

Meldewege der Thüringer Kommunen

Kommunen mit dokumentiertem Online-Meldeweg. Bei allen weiteren Verwaltungen läuft die Meldung über den allgemeinen Bürgerservice.

Erfurt

Kreisfreie Stadt · Erfurt

Stadtverwaltung / Mängelmelder

Geprüft: 2026-08-24

Jena

Kreisfreie Stadt · Jena

Fachdienst Kommunale Ordnung / Stadtentwicklung

Geprüft: 2026-08-24

Weimar

Kreisfreie Stadt · Weimar

Kinder- und Jugendförderung / Kommunalservice

Geprüft: 2026-08-24

Weitere Kommunen: Meldung über den allgemeinen Bürgerservice
GeraDezernat Stadtentwicklung und Bau
SuhlStadtverwaltung
Altenburger LandLandratsamt
EichsfeldLandratsamt
GothaLandratsamt
GreizLandratsamt
HildburghausenLandratsamt
Ilm-KreisLandratsamt
KyffhäuserkreisLandratsamt
NordhausenLandratsamt
Saale-Holzland-KreisLandratsamt
Saale-Orla-KreisLandratsamt
Saalfeld-RudolstadtLandratsamt
Schmalkalden-MeiningenLandratsamt
SömmerdaLandratsamt
SonnebergLandratsamt
Unstrut-Hainich-KreisLandratsamt
WartburgkreisLandratsamt
Weimarer LandLandratsamt

Für diese Verwaltungen ist bislang kein spezifischer Online-Meldeweg für Graffiti öffentlich dokumentiert. Stand der Prüfung: 24.08.2026.

Quelle: Websites der Kommunen · Letzte Prüfung: 27.08.2026

Rechtlicher Rahmen

Anzeige, Fristen und Haftung

Die Anzeige ist kein Selbstzweck: Sie ist die Voraussetzung für Regress, Versicherungsleistungen und viele Förderprogramme.

Wichtige Eckwerte
Sachbeschädigung§ 303 StGB, Geldstrafe oder bis 2 Jahre Freiheitsstrafe
Denkmäler, Kunst, Kultstätten§ 304 StGB, bis 3 Jahre Freiheitsstrafe
Strafantragsfrist3 Monate ab Kenntnis von Tat und Täter
Verjährung Schadenersatz3 Jahre ab Kenntnis (§ 195 BGB)
Haftung Täter§ 823 BGB, Ersatz der Beseitigungskosten
Haftung Eltern§ 832 BGB bei Aufsichtspflichtverletzung

Fachliche Übersicht, keine Rechtsberatung. Prüfung: 27.08.2026.

Was in die Akte gehört

  • Vorher-Foto mit Standort und Zeitstempel
  • Aktenzeichen der Anzeige
  • Angebot und Rechnung des Fachbetriebs
  • Nachher-Foto derselben Fläche
  • Nachweis über Anti-Graffiti-Schutz, falls aufgebracht

Typische Fehler

  • Reinigung vor der Dokumentation – der Nachweis fehlt dauerhaft
  • Eigenversuche mit Lösemittel, die den Untergrund anlösen
  • Überstreichen ohne Untergrundprüfung: Farbe blutet durch
  • Keine Anzeige, dadurch kein Regress gegen ermittelte Täter

Häufige Fragen

Graffiti melden: Fragen und Antworten

Wo melde ich Graffiti in Thüringen?

Auf öffentlichen Flächen und an Stadtmobiliar melden Sie den Schaden bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in Erfurt, Jena und Weimar über den Online-Mängelmelder. An privaten Gebäuden ist der Eigentümer oder die Hausverwaltung zuständig. Eine Strafanzeige nehmen jede Polizeidienststelle und die Onlinewache der Polizei Thüringen auf.

Muss ich Graffiti bei der Polizei anzeigen?

Sachbeschädigung nach § 303 StGB ist ein Antragsdelikt für die Strafverfolgung nur insoweit, als der Verletzte den Strafantrag stellt. Ohne Anzeige gibt es keine Ermittlungsakte und damit in der Regel keinen Schadenersatzanspruch gegen ermittelte Täter. Für Versicherungen und Fördermittelnachweise ist die Anzeige meist ohnehin Voraussetzung.

Welche Angaben braucht eine gute Meldung?

Foto der gesamten Fläche und ein Detailfoto, exakte Adresse oder Koordinaten, Datum und Uhrzeit der Feststellung, geschätzte Fläche in Quadratmetern, Untergrund sowie Angaben zu Eigentum und Zugang. Diese Angaben genügen einem Fachbetrieb für ein Richtangebot ohne zweite Ortsbegehung.

Wie schnell sollte Graffiti entfernt werden?

Fachlich gilt die Faustregel: so früh wie möglich. Frische Farbe lässt sich mit geringerem Aufwand und mit schonenderen Verfahren lösen, weil das Bindemittel noch nicht vollständig in den Untergrund eingezogen ist. Praxisziel vieler Kommunen und Wohnungsunternehmen ist die Beseitigung innerhalb von fünf bis zehn Werktagen nach Meldung.

Wer trägt die Kosten der Entfernung?

Grundsätzlich der Eigentümer der betroffenen Fläche. Ist ein Täter ermittelt, haftet dieser nach § 823 BGB; bei Minderjährigen kommt zusätzlich eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern nach § 832 BGB in Betracht. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn Graffiti oder Vandalismus ausdrücklich in der Gebäudeversicherung eingeschlossen ist.

Kann ich Graffiti anonym melden?

Eine anonyme Meldung im Mängelmelder ist bei vielen Kommunen möglich und ausreichend, damit die Verwaltung die Fläche prüft. Für eine Strafanzeige, für Schadenersatzansprüche und für Rückfragen zum Objektzugang sind Kontaktdaten dagegen erforderlich.

Was gilt bei Denkmälern und Kunst im öffentlichen Raum?

Bei denkmalgeschützten Objekten liegt neben der Sachbeschädigung nach § 303 StGB regelmäßig auch § 304 StGB (gemeinschädliche Sachbeschädigung) vor. Melden Sie zusätzlich der Unteren Denkmalschutzbehörde; die Reinigung darf nur nach Freigabe und mit vorab angelegter Testfläche erfolgen.

Quellen und Stand