Technik & Schutz

Umwelt, Abwasser und Arbeitsschutz bei der Entfernung

Farbschlämme, Reinigungsmittel und Aerosole müssen zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Beim Abstrahlen und Reinigen entstehen Abwässer mit Farbpigmenten, Lösemitteln und Abtragspartikeln. Ein Einleiten in Straßeneinläufe oder Gewässer ist regelmäßig unzulässig; erforderlich sind Auffangen, Filtern und fachgerechte Entsorgung nach den örtlichen Satzungen.

Für Fachbetriebe gilt zusätzlich Arbeitsschutz: Atemschutz bei Aerosolen und Strahlarbeiten, Hautschutz bei Lösemitteln, Absicherung von Verkehrsflächen und Lärmschutz in Wohngebieten.

Kommunen sollten diese Anforderungen in Rahmenverträge und Leistungsbeschreibungen aufnehmen – das schafft Vergleichbarkeit der Angebote und vermeidet Nachforderungen.

Redaktionell geprüft

Quelle: Stadt Münster, Tiefbauamt (Abwasserhinweise) · Letzte Prüfung: 2026-08-24

Primärquelle: stadt-muenster.de