Ob eine Gestaltung erlaubt ist, hängt von der Zustimmung der Verfügungsberechtigten ab. Eine handwerklich hochwertige Wandmalerei ohne Erlaubnis bleibt eine Beschädigung fremden Eigentums; ein einfaches Tag auf einer freigegebenen Fläche ist zulässig.
Für die kommunale Praxis empfiehlt sich eine differenzierte Sprache: Sachbeschädigung klar benennen, legale Kunst gleichzeitig sichtbar fördern. Eine pauschale Kriminalisierung der Szene erschwert Präventionsarbeit und Kooperationen.
Redaktionell geprüft
Quelle: Redaktion GraffitiNetzwerk Thüringen · Letzte Prüfung: 2026-08-01
