Viele Kommunen definieren Fristen, innerhalb derer gemeldete Verschmutzungen bearbeitet werden – abgestuft nach Sichtbarkeit, Inhalt und Objektart. Beleidigende oder verfassungsfeindliche Inhalte werden vorrangig entfernt.
Voraussetzung ist ein funktionierender Melde- und Bearbeitungsprozess mit klaren Zuständigkeiten, Rahmenverträgen und Dokumentation.
Redaktionell geprüft
Quelle: Redaktion GraffitiNetzwerk Thüringen · Letzte Prüfung: 2026-08-01
