Besonders betroffen sind Verteilerkästen, Laternenmasten, Geländer, Rückseiten von Verkehrsschildern, Unterführungen, Brückenbauwerke, Rückfassaden und Sockelzonen.
Für die Priorisierung von Reinigungen sind neben der Sichtbarkeit auch die Sicherheitsrelevanz (z. B. überdeckte Verkehrszeichen) und der Denkmalwert entscheidend.
Redaktionell geprüft
Quelle: Redaktion GraffitiNetzwerk Thüringen · Letzte Prüfung: 2026-08-01
